Unter dem Restwert versteht man den Betrag, den der Geschädigte durchschnittlich für sein beschädigtes Fahrzeug im unreparierten Zustand auf dem ihm zugänglichen allgemeinen regionalen Markt erzielt.
Die Restwertermittlung ist ein Bestandteil der Schadensbewertung nach einem Unfall. Sie dient dazu, den Wert des beschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand zu bestimmen – den sogenannten Restwert.
Nach einem Unfall stellt sich die Frage:
Was war das Fahrzeug vor dem Schaden wert, und was ist es jetzt noch wert?
Diese beiden Werte – Wiederbeschaffungswert und Restwert – bilden die Grundlage für die Schadenabrechnung.
Der Restwert wird durch einen KFZ-Sachverständigen ermittelt – anhand folgender Kriterien:
Fahrzeugzustand und Laufleistung
Schadensumfang
Nachfrage auf dem regionalen Markt
Angebote aus Restwertbörsen oder von Händlern
Im Haftpflichtfall darf der Geschädigte den durch den eigenen Gutachter ermittelten Restwert als Grundlage verwenden – auch wenn eine Versicherung ein höheres Angebot nachreicht.