Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn Sie einen Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug durch einen Unfall selbst verursacht haben oder wenn Ihr Fahrzeug durch ein anderes versichertes Ereignis zu Schaden kommt, zum Beispiel durch Hagel, Sturm, Überschwemmung, Brand oder Diebstahl. In diesem Fall haben Sie gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen Anspruch auf Schadenersatz. In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.
Hier wird das Sachverständigenhonorar in den meisten Fällen nicht von der Versicherung übernommen. Sollten Sie jedoch trotzdem eine objektive und neutrale Reparaturkalkulation wünschen, dann bieten wir ab 150,- Euro diese Dienstleistung an.
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