Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn Sie als Unfallbeteiligter nicht der Unfallverursacher, sondern der durch den Unfall Geschädigte sind. In diesem Fall muss der Verursacher den gesamten Schaden des Geschädigten, der durch den Unfall entstanden ist, ersetzen.
Um Ihren Schadenersatz des Fahrzeuges zu beziffern, benötigen Sie ein Gutachten oder eine Reparaturkalkulation. (Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ist nicht ausreichend, weil hier einige Schadenersatzpositionen fehlen und ein Kostenvoranschlag nicht für die Beweissicherung genügt.)
Im Rahmen eines Bagatellschadens erstellen wir eine kostengünstige Reparaturkalkulation mit Bildern des Schadens.
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Karim Chaudhry
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