Punkt 1
Kfz-Sachverständiger des Vertrauens
Bei unverschuldeten Unfällen haben Geschädigte grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen ihrer Wahl mit der technischen Begutachtung zu beauftragen. Ein Unfallgutachten dient dabei als technische Grundlage zur Dokumentation des entstandenen Fahrzeugschadens.
Wenn Sie einen Unfall in München hatten und ein Unfallgutachten benötigen, kann ein nicht an Versicherungen gebundener KFZ-Sachverständiger den Schaden fachgerecht begutachten und dokumentieren. Dies ist grundsätzlich auch möglich, wenn bereits ein Sachverständiger durch eine Versicherung vorgeschlagen wurde.
Punkt 2
Beweissicherung / Mietwagen / Nutzungsausfall
Eine fachgerechte Beweissicherung dokumentiert Schadenumfang und Schadenhöhe und dient als Grundlage zur Bewertung des Fahrzeugschadens. Ein Unfallgutachten ermöglicht eine nachvollziehbare Darstellung der festgestellten Schäden und unterstützt die technische Einordnung des Schadenbildes.
Die Dokumentation von Schadenart und Schadenumfang kann zudem hilfreich sein, wenn es später zu Rückfragen, Unklarheiten zum Schadenhergang oder zur Reparaturdurchführung kommt. Das Gutachten enthält unter anderem Angaben zur voraussichtlichen Reparaturdauer und kann als Grundlage für die weitere Schadenabwicklung dienen, beispielsweise im Zusammenhang mit Nutzungsausfall oder einem Ersatzfahrzeug.
Punkt 3
Umfang des Schadens
Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeugs kann es erforderlich sein, auf einen Vorschaden hinzuweisen. Ein Schadengutachten mit Fotodokumentation dient dabei als technische Grundlage zur nachvollziehbaren Darstellung des festgestellten Schadenumfangs.
Die Dokumentation kann Kaufinteressenten helfen, den instand gesetzten Schaden besser einzuordnen und den Zustand des Fahrzeugs transparenter zu beurteilen.
Punkt 4
Merkantile Wertminderung
Eine mögliche merkantile Wertminderung kann im Rahmen eines Gutachtens technisch bewertet und nachvollziehbar dokumentiert werden. Sie beschreibt die Wertveränderung eines Fahrzeugs, die trotz fachgerechter Reparatur aufgrund des Unfalls bestehen kann.
Ein unabhängiges Schadengutachten berücksichtigt diese Position und stellt sie transparent dar. Dies kann dazu beitragen, den Fahrzeugwert nach einem Schadenereignis besser einzuordnen. Eine Wertminderung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch bei älteren Fahrzeugen relevant sein.
Punkt 5
Abrechnung auf Gutachtenbasis
Geschädigte können in vielen Fällen ein Schadengutachten als technische Grundlage für die Schadenregulierung verwenden. Dabei kann die Schadenhöhe technisch bewertet und als Basis für die weitere Abwicklung herangezogen werden (sogenannte Abrechnung auf Gutachtenbasis oder fiktive Abrechnung).
Hierbei wird der Schaden unter anderem anhand von Wiederbeschaffungswert und Restwert ermittelt. Die Mehrwertsteuer wird im Rahmen der Regulierung in der Regel nur berücksichtigt, wenn sie tatsächlich angefallen ist.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden dient das Gutachten als Grundlage zur Ermittlung der relevanten Fahrzeugwerte und zur nachvollziehbaren Dokumentation des Schadenumfangs.
Punkt 6
Werkstatt des Vertrauens
In vielen Fällen können Geschädigte ihr Fahrzeug in einer Werkstatt ihrer Wahl reparieren lassen. Dies gilt insbesondere bei Haftpflichtschäden ohne vertragliche Werkstattbindung.
Bitte prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Versicherung, da bei bestehenden Werkstattbindungen abweichende Regelungen gelten können.
Punkt 7
Mietwagen
Ist Ihr Fahrzeug infolge eines Unfalls nicht fahrbereit und benötigen Sie weiterhin ein Fahrzeug, kann im Rahmen der Schadenregulierung die Nutzung eines Mietfahrzeugs in Betracht kommen. Die Dauer richtet sich unter anderem nach der erforderlichen Reparaturzeit oder der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs.
Alternativ kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Nutzungsausfallentschädigung berücksichtigt werden, wenn kein Mietfahrzeug in Anspruch genommen wird. Die Höhe orientiert sich am jeweiligen Fahrzeugtyp und der unfallbedingten Ausfallzeit.
Ein Schadengutachten kann als technische Grundlage dienen, um Fahrzeugklasse, Reparaturdauer und Nutzungsausfall nachvollziehbar zu dokumentieren.
Punkt 8
Hinweise zur unabhängigen Schadenbegutachtung
Sie können den Ablauf der Schadenregulierung aktiv begleiten und bei Bedarf eigene Dienstleister, wie einen KFZ-Sachverständigen, beauftragen. Dies ermöglicht eine unabhängige technische Dokumentation des Schadenumfangs und der Fahrzeugwerte.
Versicherungen bieten häufig Unterstützung bei der Schadenabwicklung an. Es kann sinnvoll sein, sich über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren und eine Entscheidung zu treffen, die zur individuellen Situation passt.
Punkt 9
Transparenz für alle Beteiligten
Ein Unfallgutachten in München dokumentiert den Schadenumfang und die Fahrzeugwerte auf technischer Grundlage. Dies schafft Transparenz für alle Beteiligten und dient als nachvollziehbare Basis für die weitere Schadenregulierung.
Punkt 10
Rechtsanwalt
Geschädigte haben die Möglichkeit, zur rechtlichen Unterstützung einen Rechtsanwalt ihrer Wahl zu beauftragen. Dies kann insbesondere bei der Klärung von Haftungsfragen oder der Kommunikation mit der Versicherung sinnvoll sein.