In Deutschland ist die Berufsbezeichnung des Gutachters rechtlich nicht geschützt. Daher kann sich im Grunde genommen jeder als Kfz-Sachverständiger bezeichnen, der
eine entsprechende Ausbildung genossen hat. Allerdings können Sie sich auf Verlangen hin einen entsprechenden Nachweis zu seinen Fachkenntnissen vorlegen lassen – zum Beispiel in Form eines
Zertifikats oder der Urkunde einer Prüfgesellschaft. Um einen echten Experten von unseriösen Anbietern unterscheiden zu können, sieht das deutsche Gesetz die öffentliche Bestellung vor. Sie
bestätigt die besonderen Fähigkeiten und Qualifikationen eines Gutachters in einem bestimmten Fachgebiet.